Lass uns sprechen
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Bei Sprach-, Sprech- oder Stimmproblemen – ob im Alltag oder nach einer Reha – suchen Sie Ihren Arzt auf und schildern Ihre Beschwerden.
Bei bestätigtem Bedarf stellt der Arzt eine logopädische Verordnung aus, mit der Sie bei uns behandelt werden können.
Melden Sie sich frühzeitig bei uns. Falls kein Platz sofort frei ist, setzen wir Sie auf unsere Warteliste und informieren Sie, sobald ein Termin verfügbar ist.
Im ersten Termin erheben wir alle wichtigen Daten und legen anhand einer Diagnostik Ihre individuellen Therapieschwerpunkte fest.
Die Behandlung findet meist wöchentlich statt. Üben Sie regelmäßig zu Hause, um den Erfolg zu unterstützen.
Für Privatpatientinnen und Privatpatienten gibt es – im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen – keine festen Vergütungsvereinbarungen.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen unserer Praxis und Ihnen als Patient, nicht über Ihre Krankenversicherung.
Zu Beginn der Behandlung besprechen wir gemeinsam die voraussichtlichen Kosten und halten diese in einem schriftlichen Behandlungsvertrag fest. Dabei orientiert sich das Honorar in der Regel am 1,8- bis 2,3-fachen Kassensatz, wie es auch von der Rechtsprechung mehrfach bestätigt wurde.
Wenn Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Erwachsene ab 18 Jahren zahlen dabei einen Eigenanteil von 10 % des Kassensatzes plus 10 Euro pro Rezept.
Für Kinder und Jugendliche entstehen keine Zuzahlungen.
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